Orthopädische Maßschuhe
Der Orthopädische Maßschuh
Der orthopädische Schuh ist ein Behandlungsmittel des Facharztes für Orthopädie. Sie unterscheiden sich durch unschlagbare Passgenauigkeit entgegen eines Konfektionsschuhs.
Er wird für einen einzelnen erkrankten, funktionsgestörten oder in der Form fehlerhaften Fuß nach einem besonderen Maß- und Modellverfahren gefertigt.
Der orthopädische Schuh wird dann eingesetzt, wenn die Versorgung mit orthopädischen Einlagen, Schuhzurichtung oder anderen Hilfsmitteln nicht ausreichend ist.
Orthopädische Maßschuhe sind Teile der Leistungen der Krankenkasse. Die Erstausstattung umfasst in der Regel zwei Paar Straßenschuhe. Eine frühere Ersatzbeschaffung ist dann möglich, wenn eine Instandsetzung der orthopädischen Maßschuhe unwirtschaftlich ist oder sich die Fußdeformitäten so verändert haben, dass eine Anpassung an die geänderten medizinischen Erfordernisse nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Bei der Beurteilung einer Ersatzbeschaffung ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen, die der Lebensweise des Versicherten, seiner Konstitution, der Art und der Beschaffenheit des orthopädischen Maßschuhes Rechnung trägt.
Die Leistungspflicht der Krankenkasse beschränkt sich auf das eigentliche Hilfsmittel und umfasst nicht den Schuh als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Daher ist vom Versicherten bei der Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen ein Eigenanteil zu leisten.
Als Erstausstattung kommen grundsätzlich folgende Maßschuhe in Betracht:
- - orthopädischerStraßenschuh: zwei Paar
- (Ersatzbeschaffung grundsätzlich erst nach zwei Jahren für ein Paar),
- - orthopädischer Hausschuh: ein Paar,
- - orthopädischer Sportschuh: ein Paar,
- - orthopädischer Badeschuh